Hinweise zur Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden und zur Erstellung eines Gutachtens

Voraussetzungen und Vorbereitungen zur Gewährleistung eines reibungslosen Messablaufs

Durchführung der Prüfung

Bei der Durchführung der Messung wird vom Meßteam ein elektrisch betriebenes Gebläse mit flexiblem Rahmen (Minneapolis Blower Door) in den Rahmen einer geöffneten Außentür eingespannt. Mit dem Gebläse wird Unterdruck bzw. Überdruck im Gebäude erzeugt. Es wird die Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen und außen durch die Leckagen der Gebäudehülle strömt.

Belastung des Gebäudes

Die bei der Messung verwendeten Prüfdrücke von 10 bis 60 Pascal entsprechen dem Staudruck auf der Luv-Seite des Hauses bei Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 10 m/s (bzw. 15 bis 35 km/h).
50 Pascal entsprechen 5 mm Wassersäule; auf 1 m2 Gebäudehüllfläche lasten 5 kg Gewicht.

Meßwerte

Die Meßergebnisse werden entsprechend DIN V 4108-7 dargestellt als Luftwechselrate [1/h] bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (n50).
Dies entspricht dem stündlichen Luftwechsel für das gesamte beheizte Raumvolumen bei einem Prüfdruck von 50 Pascal.

Netto-Grundflächen bezogener Volumenstrom [m3/m2 h] bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (NBV50).
Das entspricht dem Luftstrom pro m2 Netto-Grundfläche und Stunde bei 50 Pascal.

Dokumentation der Leckagen

Zur weiteren Untersuchung wird das Gebäude bei einem Unterdruck von 50 Pascal abgegangen. Hierbei wird mit einem Luftgeschwindigkeitsmeßgerät (Thermoanemometer mit einer Auflösung von 0,01 m/s) die Stärke der Luftströmung im Bereich der einzelnen Leckagen ermittelt, ihre Bedeutung beurteilt und Sanierungsmöglichkeiten vorgeschlagen.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Art, Lage und Bedeutung der einzelnen Undichtheiten in einem Protokoll erfaßt und fotografisch dokumentiert. Des weiteren werden im Untersuchungsbericht nach Möglichkeit Vorschläge für die Abdichtung der Fehlstellen gemacht.
Als weitere Hilfsmittel werden nach Bedarf Zweitgerät oder Nebelerzeuger eingesetzt. Auf besondere Anfrage kann auch Infrarotthermografie eingesetzt werden.

Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)

Standardisiertes Nachweisverfahren DIN V 4108-7:
Um zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten Baufortschritt und Meßtermin folgendermaßen abgestimmt werden:
Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und -komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluß haben, sollten angebracht sein.

Das heißt im einzelnen:

  • Die massiven Außenwände sollen innenseitig vollflächig verputzt sein.
  • Die Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (i. d. R. PE-Folie) soll vollständig angebracht sein.
  • Luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen (insbesondere an Fenstern und an Übergängen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollen hergestellt sein.
  • Alle Durchführungen durch die Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen sollten nach Möglichkeit ausgeführt sein.
    Andererseits kann die Dichtheitsprüfung durchaus unabhängig von folgenden Baumaßnahmen durchgeführt werden:
  • Anbringen von Außenputz, WDVS, Vormauerschale u. ä.
  • Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelags
  • Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die zugehörigen Durchbrüche durch die Gebäudehülle bereits ausgeführt sind (s. o.)
  • Montage von Steckdosen, Schaltern etc.

Messung zur Durchführung von Nachbesserungen

Alle Stellen, die erfahrungsgemäß die gravierendsten Quellen für Leckagen sind, sollten noch zugänglich sein, damit nach Durchführung des Tests noch Nachbesserungen möglich sind. Das heißt vor allem, daß die raumseitige Verkleidung im Holzleichtbaubereich (und ggf. die innere 2. Dämmschicht) noch nicht eingebaut sein sollte.

Messung an Mehrfamilienhäuser oder Gebäuden mit Brandabschnitten

Für die Beurteilung der Dichtheit des Gebäudes wird nach Möglichkeit das Gesamtgebäude als Luftverbund gemessen (Öffnen aller Wohnungs-/Trenntüren). Wenn das Gebäude zu groß oder zu undicht für die Gebläseleistung ist, bietet sich der Einsatz weiterer Meßgebläse an (Parallelschaltung oder im Schutzdruckverfahren, s. Wilfried Walther: Verfahren zur Leckageortung. 7. EUZ-Baufachtagung 1995).
Daneben müssen einzelne Wohnungen/Brandabschnitte auch gegeneinander luftdicht sein (Schall- und Rauchschutz, Hygiene, Funktion der Lüftungsanlagen). Dazu bietet sich die Messung einzelner Wohneinheiten an.

Vorbereitungen am Gebäude

Für die Montage der Minneapolis Blower Door muß eine Außentürzarge mit einem lichten Maß von max. 100 x 230 cm und einer Falztiefe von ca. 2 cm benutzbar sein. Damit auch die Schließfugen der der Eingangstür (Haus-, Wohnungstür) begutachtet werden können, ist als Einbauort eine Terrassentür sinnvoll.
Raumluftabhängige Wärmeerzeuger innerhalb des gemessenen Gebäudeteils sind stillzulegen, Asche aus Feststoffbrennstellen ist zu entfernen.
Die Innentüren werden geöffnet, so daß ein Luftverbund vorhanden ist.
Alle Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) sollten von innen gut zugänglich sein. Bei Bedarf ist eine Leiter oder ein Gerüst bereitzustellen.
Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, in dem es sich auch im genutzten Zustand befindet:
Geschlossen oder verklebt werden:

  • alle verschließbaren Öffnungen (Türen, Fenster, Kaminzug) in der Gebäudehülle
  • Abflüsse, die noch nicht durch Wasser im Siphon abgedichtet sind
  • die Ansaug- und Ausblasöffnungen der Lüftungsanlage(n)
  • die Zuluftventile in Außenwänden.
  • Nicht verklebt werden sollten z. B.
  • Briefkastenschlitze in der Haustür
  • die Ofentür eines Kachelofens
  • das Abgasrohr einer Therme
  • die Schornsteinbelüftungsklappen
  • eine Dunstabzugshaube ohne Verschlußklappe.

Temporäre Abdichtungen

Bei allen Öffnungen, die den aktuellen vom fertigen Bauzustand unterscheiden, sind sinngemäß Abklebungen vorzunehmen (i. d. R. mit Baufolie und breitem Tesakrepp). Türen und Luken werden mit Platten oder Folien verschlossen. Diese Abdichtungen werden im Protokoll vermerkt.

Erforderliche Unterlagen für die Messung

  • Berechnung des belüfteten Innenraumvolumens entsprechend dem endgültigen Bauzustand (incl. Treppenhaus, ohne Volumen der Innenwände und Decke, Fensternischen und Türdurchbrüche übermessen), berechnet aus Wohnfläche mal mittlerer Raumhöhe
  • Berechnung der Netto-Grundfläche (Wohnfläche) nach DIN 277
    Für die Erstellung eines Gutachtens sollten folgende Unterlagen mit der Auftragserteilung zugesandt werden:
  • ein Satz Hauspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), M 1 : 100
  • Berechnung des A/V-Verhältnisses nach Wärmeschutzverordnung

Sonstige Randbedingungen

Um eine ordnungsgemäße Messung zu gewährleisten, sollte während ihrer zirka 2- bis 3 stündigen Dauer (Einfamilienhaus) der Baubetrieb ruhen.
Im Interesse einer ausreichenden Meßgenauigkeit kann der Test nicht an Tagen mit windigem Wetter (Windgeschwindigkeit > 5 m/s) durchgeführt werden.
Schwacher Wind: entspricht 1 – 3 Beaufort (Windgeschwindigkeit < 5 m/s).

Auswertung

Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind und die genannten Vorbereitungen bis zum Meßtermin korrekt ausgeführt wurden, ist es möglich, noch während des Prüftermins einen exakten Wert der Luftwechselrate bei 50 Pa zu ermitteln.
Das ausführliche Gutachten enthält die quantitativen Meßergebnisse mit Bewertung, das Protokoll der Leckageverteilung mit Vorschlägen für Nachbesserungen und die fotografische Dokumentation der Leckagen.